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Wir über uns
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Kultusminister seit 1946
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Beiräte
Landeselternrat
Landesschülerrat
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Beiräte
Landeselternrat (§ 169 Nieders.Schulgesetz)
Als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler aller Schulfomen wird beim Kultusministerium ein Landeselternrat (LER) gebildet. Die Mitglieder werden von Kreis- und Stadtelternräten aus ihrer Mitte gewählt. Der LER hat gegenüber dem Ministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Be-ratungsrechte.
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Landesschülerrat (§ 170 Nieders. Schulgesetz)
Die Hauptvertretung aller Schüler beim Kultusministerium ist der Landesschülerrat. Hierin sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 vertreten. Die Mitglieder werden von der Kreis- und Stadtschülerräten gewählt.
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Beirat für landwirtschaftliche Fachschulen (§ 196 Nieders. Schulgesetz)
Beim Kultusministerium wird ein Beirat gebildet, der die Eingliederung der landwirtschaftlichen Fachschulen in die allgemeinen berufsbildenden Schulen fördern soll und das Kultusministerium bei der Fortentwicklung der landwirtschaftlichen Fachschulen unterstützt und berät.
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