Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Kultusminister begrüßt einstimmigen Landtagsbeschluss zum beitragsfreien Kindergartenjahr

Busemann: "Bessere Startbedingungen für alle Kinder"


"Die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist einer der bildungs- und familienpolitischen Schwerpunkte dieser Landesregierung. Die Eltern in Niedersachsen können sich jetzt freuen und bereits ab August in den Portmonees spüren, dass wir Wort gehalten haben", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (10.07.2007) in Hannover den einstimmigen Beschluss des Niedersächsischen Landtags begrüßt.

"Wir entlasten mit diesem Gesetz die Eltern finanziell. Wir versetzen die Kommunen in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen und die nicht benötigten Mittel in den weiteren Ausbau der Betreuung zu stecken. Wir verbessern die Startbedingungen für erfolgreiche Bildungsverläufe aller Kinder, und wir vernetzen die beiden Bildungseinrichtungen Schule und Kindergarten noch stärker miteinander", sagte Busemann.

Das heute beschlossene Gesetz begründet einen Rechtsanspruch der Eltern auf Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, dem "Brückenjahr" oder auch "Schulkindergartenjahr". Dieser Anspruch bezieht sowohl die so genannten "Kann-Kinder" mit ein als auch diejenigen Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt würden. Der Anspruch auf einen beitragsfreien Platz umfasst eine Betreuungszeit bis zu 8 Stunden. "Damit nimmt Niedersachsen einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein, die bisher einen beitragsfreien Kindergarten anbieten", machte Busemann deutlich.

Die Befürchtungen insbesondere freier Träger, dass die Kommunen die zur Verfügung stehenden Landesmittel nicht entsprechend weiterreichen könnten, seien unbegründet. Ohne das Angebot der freien Träger könnten die Kommunen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Es besteht hier eine gegenseitige Abhängigkeit, die - wie das Beispiel des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bereits gezeigt habe - ohne große Konflikte vor Ort geregelt werden könnten. Das Gesetz sei deshalb auch ein Stück gelebter Partnerschaft mit den Kommunen. Es handle sich aber keinesfalls um ein kommunales Haushaltssanierungsprogramm.

"Es kann nicht angehen, dass etwa jetzt Gebühren für die ersten beiden Kindergartenjahre erhöht oder Geschwisterermäßigungen nachteilig verändert werden. Dies ist nicht gewollt, und dies ist nicht erforderlich", betonte Busemann.

"Die Landesregierung zeigt mit dieser Initiative, welche Bedeutung sie der frühkindlichen Bildung, dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beimisst. Wir gestalten die Zukunft unserer Kinder und damit die Zukunft unseres Landes", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln