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Die in Niedersachsen möglichen Schulformen sind im Niedersächsischen Schulgesetz im Einzelnen geregelt. Die Schulformen sind durch ihre Zugangsvoraussetzungen, ihren pädagogischen Inhalt und ggf. ihre Abschlüsse geprägt. |
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Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler im Anschluss an eine Mittagspause Nachmittagsangebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein. |
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In Niedersachsen gibt es zur Zeit 969.069 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen und 283.500 an berufsbildenden Schulen. |
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An den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen (öffentliche und freie Trägerschaft) gibt es 67.358 Lehrerinnen und Lehrer. An den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen (öffentliche und freie Trägerschaft) unterrichten 13.594 hauptamtliche/hauptberufliche Lehrkräfte. |
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Der Schulsport besteht aus dem Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Sportangeboten, häufig in Kooperation mit Sportvereinen. Die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport sind Grundlage für die Bewegungs- und Sporterziehung an den Schulen des Landes Niedersachsen. |
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Politische Bildung will über Bedingungen, Interessen und Normen in Politik und Gesellschaft informieren und für demokratische Verhaltensweisen und zum Handeln im Sinne politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme befähigen. |
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Die Förderung von Gedenkstätten, die an die Zeit der NS-Gewaltherrschaft erinnern, gehört zum Aufgabenbereich des Kultusministeriums. Seit 1991 wird das Kultusministerium durch einen Wissenschaftlichen Beirat bei der Vergabe von Fördermitteln beraten. |
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