Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
MK-Logo

Suche
Start
Erweiterte Suche
Ferien in Niedersachsen
Portal Niedersachsen
Nds. Pferd Logo
Schüler mit Fallschirm
|
 Aktuelles 
|
 Themen 
|
 Die Ministerin 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Z-Ablage (alte Knotenpunkte)
- - - -
Z-Ablage (alte Knotenpunkte)
Verlegen eines Teppichbodens
Informationen zur Arbeit in der Hauptschule für Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte
PDF document, version 1.2 Die Arbeit in der Hauptschule
PDF, 48 KB
Vorfahrt für Bildung
Ergebnisse der Klausurtagung der Landesregierung im Februar 2009
Internetangebot "Bildungsland Niedersachsen"
Informationen zur Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems
Informationen für Erziehungsberechtigte zum Übergang von der Grundschule zu weiterführenden Schulen
PDF document, version 1.3 Unser Schulwesen in Niedersachsen - auf einen Blick
PDF, 235 KB
PDF document, version 1.2 Faltblatt "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schullaufbahnempfehlung und zum Übergang auf eine weiterführende Schule"
PDF, 101 KB
PDF document, version 1.2 Flyer "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schullaufbahnempfehlung", türkisch
PDF, 51 KB
PDF document, version 1.3 Schullaufbahnempfehlung Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen
PDF, 546 KB
Rechtliche Vorgaben
PDF document, version 1.3 Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG), Stand 17. Dezember 2009
PDF, 575 KB
PDF document, version 1.3 Neuer Grundsatzerlass für die Hauptschule ab 1. August 2004
PDF, 102 KB
PDF document, version 1.5 RdErl. "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung" vom 9. Februar 2004, geändert durch RdErl. vom 18. Juni 2008 und RdErl. vom 16. Juli 2009
PDF, 32 KB
PDF document, version 1.3 Erlass "Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen"
PDF, 62 KB
Links
 
Weitere Informationen zu Abschlüssen im Sek I-Bereich (und Abschlussprüfungen HS, RS, IGS)
Weitere Informationen zu Zeugnissen, Hausaufgaben, Versetzungen, schriftlichen Arbeiten
Link
 
Hier finden Sie Informationen zur Nichtschülerprüfung

 
Curriculare Vorgaben, Hauptschule
Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.

Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere im Bereich der beruflichen Orientierung und befähigt sie, ihren Bildungsweg nach Maßgabe der Abschlüsse vor allem berufs-, aber auch studienbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse in zwei Kursstufen (A und B) eingerichtet.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Ausbildung in den berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungfähikeit dienen.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Hauptschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Hauptschule" vom 3.2.2004 sowie durch fachbezogene Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben bestimmt.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt,

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.

- - - -