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Übergang von G8 zu G9: 22 Schulen bieten im Schuljahr 2017/2018 Lerngruppen als Einführungsphase an - Heiligenstadt: „Erneut gute Zusammenarbeit zwischen Land und Schulträgern“


Nach der Abschaffung des „Turbo-Abis“ in Niedersachsen gibt es erstmals im Schuljahr 2018/2019 wieder einen Schuljahrgang 11 als Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen. Der letzte G8-Jahrgang befindet sich in diesem Schuljahr in der Einführungsphase, so dass im kommenden Schuljahr an diesen beiden Schulformen zunächst die Einführungsphase entfällt.

Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die an einer anderen Schulform – zum Beispiel an einer Oberschule oder einer Realschule – mit Ende des Schuljahres 2016/2017 den Erweiterten Sekundarabschluss I und damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen werden, richtet das Niedersächsische Kultusministerium im Schuljahr 2017/2018 an 22 Schulstandorten Lerngruppen an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen als Einführungsphase ein. Mit diesem Zusatzangebot hat diese Schülergruppe dann die Möglichkeit, ein Abitur nach 13 Schuljahren an folgenden Schulformen abzulegen:

  • Integrierte Gesamtschulen
  • Nach Schuljahrgängen gegliederte Gesamtschulen
  • Berufliche Gymnasien
  • Nachstehende allgemein bildende Gymnasien
  • Nachstehende nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen

„Ich bedanke mich bei den Schulträgern für die konstruktiven Gespräche über die Einrichtung der Standorte für diese neuen Lerngruppen. Mit den 22 Schulen sowie den Integrierten und den nach Schuljahrgängen gegliederten Gesamtschulen und den Beruflichen Gymnasien decken wir Niedersachsen gut ab und können den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein gutes und breites Angebot für das Abitur nach 13 Schuljahren machen“, sagt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Frage nach entsprechenden Räumlichkeiten für die Lerngruppen habe ebenso erfolgreich geklärt werden können, wie die Aufgabe des Landes, Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. „An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie gut Land und Schulträger im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten.“ Mit einigen Schulträgern werden noch abschließende Gespräche geführt. In der Folge können sich deshalb weitere Standorte in Ergänzung zu unten aufgeführten Standorten ergeben.

Bei der Auswahl der Standorte wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt wie die voraussichtlichen Schülerzahlen, die Aufnahmekapazitäten der vorhandenen Schulen (sowohl der Integrierten Gesamtschulen, der Beruflichen Gymnasien, nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen als auch der Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten KGS) oder die Erreichbarkeit der Standorte.

Hintergrund dieses Modells der Einrichtung von zusätzlichen Lerngruppen an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen ist, dass mit der schrittweisen Einführung des neuen Abiturs nach 13 Schuljahren an den allgemein bildenden Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen im Schuljahr 2017/18 zunächst keine Einführungsphase und in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 keine darauf folgende Qualifikationsphase geführt wird. Der letzte G8-Jahrgang legt das Abitur im Frühjahr 2019 ab, der erste G9-Jahrgang erlangt die allgemeine Hochschulreife mit der Abiturprüfung im Frühjahr 2021.

Das Abitur nach zwölf Jahren („G8“) wurde in Niedersachen im Jahre 2004 eingeführt. Nach jahrelanger Kritik von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften am „Turbo-Abi“ hatte die Landesregierung im Jahr 2013 einen Dialogprozess zur Zukunft des Abiturs in Niedersachsen in Gang gesetzt. Das klare Votum des Forums „Gymnasien gemeinsam stärken“ für eine Neueinführung des Abiturs nach 13 Jahren wurde von einer Expertenkommission 2014 bestätigt. Die Expertinnen und Experten hatten verschiedene Szenarien der Dauer der Schulzeit an den Gymnasien fachlich diskutiert und mögliche Auswirkungen von Veränderungen detailliert beleuchtet. Im Jahr 2015 führte Niedersachsen dann als erstes Bundesland vollumfänglich ein neues G9 im Rahmen einer Schulgesetznovelle ein und passte in der Folge die untergesetzlichen Regelungen an.


Übersicht über die Standorte, an denen Lerngruppen an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen als Einführungsphase zum Schuljahr 2017/2018 eingerichtet werden

Regionalabteilung

(NLSchB)

Standort/Schulträger

Braunschweig

Gymnasium Kleine Burg Braunschweig/Stadt Braunschweig

Braunschweig

Gymnasium Julianum Helmstedt/LK Helmstedt

Braunschweig

Albert-Schweitzer-Gymnasium Wolfsburg/Stadt Wolfsburg

Hannover

Scharnhorstgymnasium Hildesheim/Stadt Hildesheim

Hannover

Wilhelm-Raabe-Schule Gymnasium Hannover/Stadt Hannover

Hannover

Goetheschule Hannover Gymnasium/Stadt Hannover

Hannover

KGS Sehnde (gymn. Zweig)/Stadt Sehnde

Hannover

KGS Neustadt (gymn. Zweig)/Stadt Neustadt

Hannover

Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya/Landkreis Nienburg

Hannover

KGS Stuhr-Brinkum (gymn. Zweig )/

Gemeinde Stuhr

Lüneburg

Gymnasium Ernestinum Celle/

Landkreis Celle

Lüneburg

Domgymnasium Verden/Landkreis Verden

Lüneburg

KGS Schneverdingen (gymn. Zweig) /

Landkreis Heidekreis

Lüneburg

Waldschule Schwanewede, KGS (gymn. Zweig)

Lüneburg

KGS Tarmstedt (gymn. Zweig/

Landkreis Rotenburg

Lüneburg

Fritz-Reuter-Schule KGS Bad Bevensen (gymn. Zweig)/Landkreis Uelzen

Lüneburg

Vincent-Lübeck-Gymnasium Stade/Landkreis Stade*

Osnabrück

Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Osnabrück/Stadt Osnabrück

Osnabrück

Graf-Stauffenberg-Gymnasium Osnabrück/Stadt Osnabrück

Osnabrück

Neues Gymnasium Oldenburg/Stadt Oldenburg

Osnabrück

Niedersächsisches Internatsgymnasium Esens/Land Niedersachsen

Osnabrück

KGS Wiesmoor (gymn. Zweig/)

Landkreis Aurich

* vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien

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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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