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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 34 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16. September 2016

Kommune, Land und Bund an einem Strang: Sanierung und Digitalisierung von Niedersachsens Schulen (Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6398)



Anrede,

im Rahmen einer Grundgesetzänderung ist im Jahr 2006 im Zuge der Föderalismusreform das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz festgeschrieben worden.

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets für eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes in den Bereichen Bildung, Hochschulen und Wissenschaft eingesetzt. Die weitergehende Forderung, das Kooperationsverbot auch für den Bereich der schulischen Bildung zu lockern, scheiterte im Bund am Widerstand der CDU/CSU. Die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit ist somit zurzeit nicht zu erzielen. Ich freue mich jedoch, dass die FDP in dieser Hinsicht von ihrer bisherigen Meinung Abstand nimmt.

Anrede,

trotz des Weiterbestehens des Kooperationsverbotes im Schulbereich haben die niedersächsischen Schulträger in der Vergangenheit eine Reihe von Leistungen zum Ausbau der Digitalisierung an Schulen erhalten.

Kleineren Förderprogrammen des Landes für Schulen in den 90er Jahren folgte das erste große und bundesweit einmalige Förderprogramm „n-21: Schulen in Niedersachsen online“.

Hier haben in den Jahren 2001 bis 2003 das Land, die Kommunen und die Wirtschaft gemeinsam die IT-Ausstattung an rd. 2.700 Schulen mit ca. 60 Mio. Euro gefördert. Das Programm n-21 war - und ist bis heute - aber keine reine Ausstattungsinitiative. Die Schulen mussten sich seinerzeit mit schuleigenen Medienkonzepten um eine Förderung bewerben.

Flankierend dazu wurde ein umfassendes Fortbildungskonzept entwickelt, durch das seinerzeit über 40.000 Lehrkräfte eine Basisqualifizierung erhielten. Es ging nicht darum, einfach Technik in die Schulen zu stellen, sondern durch die Qualifizierung von Lehrkräften und das Bereitstellen von entsprechenden Bildungsmedien die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

Anrede,

und es war auch folgerichtig, dass die CDU/FDP geführte Landesregierung die vom Bund bereitgestellten Mittel des Konjunkturpakets II auch in die IT-Ausstattung von Schulen investieren ließ. Mit den Zuweisungen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz und dem Mitteleinsatz aus dem Konjunkturpaket II konnte die Ausstattung verbessert werden.

Anrede,

das Land beteiligt sich derzeit an der Systembetreuung in Schulen mit einem Betrag von 5 Mio. Euro pro Jahr. Um die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgabe der Systemadministration stärker zu unterstützen, wurde den Kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen von derzeit laufenden Verhandlungen dieses Jahr landesseitig angeboten, dass die bereits vom Land gezahlten Leistungen von 5 Mio. Euro jährlich um weitere 6 Mio. Euro aufgestockt werden. Von den zukünftig zu zahlenden 11 Mio. Euro sollen dann 4,7 Mio. Euro an die allgemein bildenden und 6,3 Mio. Euro an die berufsbildenden Schulen fließen.

Am 05.07.2016 hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ beschlossen. Es handelt sich um die Fortschreibung des 2012 beschlossenen Konzepts „Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel“. Dieses Konzept trägt der Entwicklung digitaler Medien Rechnung und formuliert für alle Bildungsbereiche Ziele und Maßnahmen, die dem Erwerb von Medienkompetenz dienen. Dazu gehört auch, dass mittelfristig alle Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit elternfinanzierten, persönlichen mobilen digitalen Endgeräten im Unterricht arbeiten. Niedersachsen liegt hier schon jetzt bundesweit weit vorn.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind umfassende flankierende Maßnahmen, wie z. B. die weitere Qualifizierung von Lehrkräften und angehenden Lehrkräften, die Einbindung von Medienbildung in die Kerncurricula aller Fächer und die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien notwendig. All dies ist in dem eben erwähnten Konzept vereinbart und entspricht auch den Maßgaben, wie sie in der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“, die 2016 verabschiedet werden soll, zu finden sein werden.

Das Land investiert also sowohl finanziell als auch konzeptionell bereits jetzt erheblich in die Förderung der Digitalisierung von Schulen. Vor dem Hintergrund des bestehenden Widerstandes der CDU/CSU auf Bundesebene kann die Landesregierung derzeit nicht erkennen, dass weitere parlamentarische Initiativen zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der schulischen Bildung dort erfolgsversprechend sein könnten. Dies betrifft sowohl eine Grundgesetzänderung als auch erst nach einer erfolgten Grundgesetzänderung mögliche Verhandlungen mit dem Bund über die digitale Ausstattung der Schulen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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