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LT September-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummmer 4

Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im August 2016



Abgeordnete Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) hat am 19. August 2016 mitgeteilt, dass der Prognosewert der Unterrichtsversorgung für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen (sog. BPP-Wert) am 1. August 2016 bei 97,8 % lag. Derart niedrige Werte der Unterrichtsversorgung wurden zuletzt in der letzten Regierungszeit einer SPD-Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel im Jahr 2002 erreicht.

Laut einer Unterrichtung durch einen Mitarbeiter des Kultusministeriums in der Sitzung des Kultusausschusses des Landtags am 26. August 2016 werde der tatsächlich gemessene Durchschnittswert der Unterrichtsversorgung für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen in der Folgewoche vorliegen, sobald alle Prüfungen abgeschlossen seien. Die Erhebung der Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 fand zum Stichtag 18. August 2016 statt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag 18.08.2016. Für die Abgabe der Daten hatten die Schulen eine Frist bis zum 22.08.2016.

Mit Stand vom 07.09.2016 haben bis auf zwei alle allgemein bildenden Schulen die erforderlichen Daten geliefert.

Bei Vorlage der Daten ist – wie grundsätzlich in jedem Jahr – eine aufwendige Prüfung durch die NLSchB und das Niedersächsische Kultusministerium notwendig. Die Prüfung wird voraussichtlich um die Jahreswende 2016/2017 abgeschlossen werden können. Die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 werden also voraussichtlich erst im Januar 2017 vorliegen.

1. Wie hoch (in Prozent) war die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zum Statistiktermin am 18. August 2016?

Aussagen über die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen sowie die Unterrichtsversorgung einzelner Schulformen zum Stichtag 18.08.2016 sind erst möglich, wenn alle Schulen ihre Daten abgegeben haben und die Prüfung der Daten abgeschlossen worden ist.

Ansonsten wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

2. Wie hoch (in Prozent) war die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung zum Statistiktermin am 18. August 2016 an den verschiedenen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen?

Auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.

3. Wie viele Lehrerstellen, die dem Kultusministerium für das 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zur Verfügung standen, sind nicht ausgeschrieben worden?

Im Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen Niedersachsens zum Einstellungstermin 01.08.2016 wies das Niedersächsische Kultusministerium der NLSchB nach der ersten Zuweisung von 1.800 Einstellungsmöglichkeiten mit Erlass vom 16.03.2016 („Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 1. Schulhalbjahres 2016/2017 - Einstellungstermin 01.08.2016“; RdErl. d. MK v. 16.03.2016) folgende, weitere Einstellungsermächtigungen zu:

- 800 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten mit Erlass vom 03.05.2016 („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten“; Erl. d. MK v. 03.05.2016),

- 125 nachträgliche Einstellungsmöglichkeiten mit Erlass vom 08.06.2016 („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten“; Erl. d. MK v. 08.06.2016) und

- 80 nachträgliche Einstellungsmöglichkeiten mit Erlass vom 04.08.2016 („Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2016; Hier: Zuweisung nachträglicher Einstellungsmöglichkeiten - Auflösung der Stellenreserve im MK“; Erl. d. MK v. 04.08.2016).

Damit sind der NLSchB insgesamt 2.805 Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Verfügung gestellt worden. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2.267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden.

Beim Einstellungsverfahren handelt es sich um einen laufenden Prozess, in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenausschreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 veröffentlicht wurden. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass das Niedersächsische Kultusministerium der NLSchB Einstellungsermächtigungen in einem hohen Umfang zur Verfügung gestellt und bereits während des laufenden Einstellungsverfahrens Maßnahmen, wie z. B. den „17-Punkte-Aktionsplan zur Gewinnung von Lehrkräften“, ergriffen hat. Eine wichtige Maßnahme ist die kurzfristige Budgetierung gewesen. Hier erhielten Schulen mit Ganztagsbetrieb die Möglichkeit, ihre bisher unbesetzten Stellen vollständig oder teilweise zu budgetieren, um somit Mittel für den Ganztagsbetrieb zu erhalten und Lehrkräfte verstärkt im Pflichtunterricht gemäß Stundentafel einzusetzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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