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LT September-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummmer 11

Wann ist mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Schulsozialarbeit zu rechnen?



Abgeordneter Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Seit mehr als zwei Jahren verhandelt das Kultusministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Zukunft der Schulsozialarbeit in Niedersachsen. Seitens des Landes wurden laut Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 13. Juli 2016 an rund 500 allgemeinbildenden Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Währenddessen steht eine Einigung mit den Kommunen weiterhin aus, sowohl über finanzielle Fragen als auch über die Abgrenzung zwischen kommunalen und Landesaufgaben bei der Schulsozialarbeit.

Bereits mehrfach hat das Ministerium erklärt, eine Einigung stehe bevor. Zuletzt hat das Kultusministerium in der Sitzung des Kultusausschusses des Landtags am 27. Mai 2016 einen zeitnahen Abschluss der Gespräche in Aussicht gestellt. In der Sitzung hieß es, es gebe „geringe Fortschritte, aber noch keine abschließenden Entscheidungen“. Mit einem Ende der Gespräche und einem Abschluss einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden sei in den nächsten Wochen zu rechnen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung befindet sich weiterhin in intensiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden über eine Vereinbarung über die Kostentragung im Schulbereich.

Um die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgabe der Systemadministration stärker zu unterstützen, wurde den Kommunalen Spitzenverbänden zum einen angeboten, dass die bereits vom Land gezahlten Leistungen von 5 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden. Zum anderen ist die Landesregierung bereit, zum Ausgleich eines mit der Eigenverantwortlichkeit der allgemein bildenden Schulen gestiegenen Verwaltungsaufwands den kommunalen Schulträgern einen jährlichen an der Schülerzahl orientierten Ausgleich zu zahlen.

Lediglich hinsichtlich der Regelungen zur „Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung“ konnte bislang noch keine abschließende Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden.

1. Wann ist mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Schulsozialarbeit zu rechnen?

Die Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Hier bedarf es noch weiterer klärender Gespräche, so dass derzeit noch keine konkrete zeitliche Einschätzung vorgenommen werden kann, wann es zu einer umfassenden Vereinbarung, welche auch die „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ beinhaltet, kommt.

2. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand, insbesondere in Bezug auf die Kostenteilung zwischen Land und Kommunen sowie in Bezug auf die Aufgabenteilung?

Siehe zunächst die Vorbemerkung der Landesregierung. Anzumerken ist, dass sich an den schulrechtlichen Grundentscheidungen der Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen nichts verändern wird.

3. Wie viele der Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die laut Pressemitteilung an rund 500 Schulen ausgeschrieben wurden, sind bereits besetzt?

Die Bewerbungsfrist für die im Juli ausgeschriebenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte für die „Soziale Arbeit in Schulen“ endete am 10.08.2016. Um einen möglichst breiten Bewerberkreis erreichen zu können, wurden neben den Sozialpädagoginnen (FH) und Sozialpädagogen (FH) bzw. den Sozialarbeiterinnen (FH) und Sozialarbeitern (FH) mit staatlicher Anerkennung auch Personen mit vergleichbarer Ausbildung, die langjährige Praxiserfahrung in „soziale Arbeit in Schulen“ oder der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nachweisen können, angesprochen. Damit sollten insbesondere Bewerberinnen und Bewerber, die im beschriebenen Aufgabengebiet (z. B. im Rahmen des auslaufenden sog. Hauptschulprofilierungsprogramms) bereits Erfahrungen und Fähigkeiten erworben haben, berücksichtigt werden.

Inzwischen sind bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde über 4.500 Bewerbungen eingegangen. Jede einzelne Bewerbung ist vor dem Hintergrund des oben beschriebenen breiten Anforderungsprofils auf ihre Bewerbungsfähigkeit zu prüfen, gegebenenfalls zusätzlich fachlich abzustimmen. Im Anschluss werden die Bewerbungen für die einzelnen Standorte an die Schulen abgegeben, damit dort die Vorstellungsgespräche durchgeführt werden können.

Bislang ist daher folglich noch keine der ausgeschriebenen Stellen besetzt. Die Stellen an den Schulen, bei denen bisher die Kommunen Arbeitgeber sind und die über die Richtlinie zum sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm gefördert werden, sollen zum 01.01.2017 besetzt werden, da die Förderung über die Richtlinie erst zum 31.12.2016 endet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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