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LT November-Plenum TOP 25: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 18

Ausbildung für Niederländisch-Lehrkräfte an niedersächsischen Studienseminaren



Abgeordneter Reinhold Hilbers (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten


Niederländisch ergänzt insbesondere im Westen Niedersachsens das Fremdsprachenangebot der niedersächsischen Schulen. Die Fremdsprache wird an verschiedenen Schulformen unterrichtet, im Grenzgebiet zu den Niederlanden auch im Grundschulbereich. Niederländisch wird im Abitur als Prüfungsfach angeboten: Im Schuljahr 2015/16 belegten der Statistik des Kultusministeriums zufolge 281 Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe das Fach Niederländisch in insgesamt 18 angebotenen Kursen.

Die Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst findet für das Fach Niederländisch ausweislich der Übersichten auf der Internetseite des Kultusministeriums für das Lehramt an Gymnasien an den Studienseminaren in Leer und Meppen, für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen an den Studienseminaren in Nordhorn und Aurich statt.

In meiner Anfrage „Entwicklung der Ausbildungssituation für angehende Lehrkräfte für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen“ (Drucksache 17/5534) hatte ich gefragt, ob in 2016 oder 2017 für die Standorte der Studienseminare für alle Lehrämter oder in Bezug auf deren regionale Zuständigkeiten Veränderungen geplant seien. Die Landesregierung antwortete im April 2016: „Eine Veränderung der Standorte ist nicht geplant, folglich sind auch keine Änderungen der mit diesen Standorten verbundenen Zuständigkeiten vorgesehen.“

Nunmehr soll das Angebot am Standort Nordhorn eingestellt werden.

1. Warum wird entgegen der Aussage in der Drucksache 17/5534 eine Änderung des Ausbildungsangebots in Nordhorn vorgenommen?

Die Aussage, dass eine Veränderung der Standorte nicht geplant ist, folglich auch keine Änderungen der mit diesen Standorten verbundenen regionalen Zuständigkeiten vorgesehen sind, ist nach wie vor zutreffend. Die für die landesweit 50 Studienseminare und deren Ausbildungsschulen in den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde verankerte Zuständigkeit bleibt unverändert. Die Frage, welche Fächer landesweit an welchen Studienseminaren ausgebildet werden, ist hingegen eine Frage landesweiter Ausbildungskapazitäten. Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte (ZulassVO-Lehr) vom 15.03.2010 (Nds. GVBl. S. 149) richten sich die Ausbildungsmöglichkeiten an einem Studienseminar nach der Zahl der Leiterinnen und Leiter für fachdidaktische Seminare. Jede Leiterin und jeder Leiter kann zehn Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausbilden. Diese Zahl kann im Bedarfsfall weiter erhöht werden, wenn Bewerbungen wegen fehlender Ausbildungskapazität abgewiesen werden müssten. Die Erhöhung soll zwei Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nicht überschreiten. Das Kultusministerium oder eine von diesem bestimmte Stelle hat bei der Einrichtung von Ausbildungsmöglichkeiten in den fachdidaktischen Seminaren zu berücksichtigen, wie sich die Bewerbungen auf die fachdidaktischen Seminare voraussichtlich verteilen werden.

In Fächern, in denen es regelmäßig zu wenige Bewerberinnen und Bewerber landesweit gibt, kann eine Gruppengröße von 10 Auszubildenden leider nicht immer erreicht werden. Da die Ausbildenden eine Stellenzulage und Anrechnungsstunden erhalten, ist es aus haushalterischen Gründen nicht immer vertretbar, an allen Studienseminaren Fachseminare für beliebige Fächer einzurichten. Kleine Gruppen von Auszubildenden in einem Fach verbrauchen überproproportional viele Anrechnungsstunden – dies würde zu Lasten der Unterrichtsversorgung ggf. sogar des betreffenden Faches in den Schulen der Ausbildenden gehen.

Wenn am Studienseminar Nordhorn für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen eine Leiterin oder ein Leiter für ein fachdidaktisches Seminar des Faches Niederländisch im Jahr 2017 voraussichtlich in den Ruhestand eintreten wird, ist zu prüfen, ob die Anzahl zu erwartender Auszubildender in dem Fach und die Anzahl der sich zurzeit in der Ausbildung befindenden Auszubildenden dafür spricht, das Fachseminar des Studienseminars aufrechtzuerhalten und nachzubesetzen. Nach derzeitigem Sachstand hat sich im laufenden Bewerbungsverfahren leider nur eine auszubildende Lehrkraft beworben, die in Niedersachsen im Fach Niederländisch in einem Studienseminar für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen auszubilden sein wird. Die Anzahl der Auszubildenden wird nach derzeitigem Sachstand weiterhin so gering bleiben, dass das dafür weiter bestehende Fachseminar am Studienseminar Aurich kapazitär vollkommen ausreicht; nicht einmal hier wird es die für Ausbildungsdidaktik ideale Größe von 10 bis 12 Auszubildenden geben können.

2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Fach Niederländisch im Unterricht aller Schulformen bei, insbesondere in Bezug auf die deutsch-niederländische Grenzregion?

Auch wenn im Regelfall Französisch als zweite Pflichtfremdsprache bzw. Wahlpflichtfremdsprache in niedersächsischen Schulen anzubieten ist, wird den Schulen auf Antrag beim Niedersächsischen Kultusministerium die Möglichkeit gegeben, eine andere Sprache als zweite Fremdsprache zu unterrichten.

Damit wird den Schulen - insbesondere im deutsch-niederländischen Grenzraum - die Möglichkeit des Angebots des Faches Niederländisch als zweiter Fremdsprache eröffnet. Mit dem Erlernen der Nachbarsprache Niederländisch wird den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit gegeben, eine besondere Qualifikation für die Berufs- und Arbeitswelt zu erwerben. Darüber hinaus kann auch eine Stärkung der regional geprägten Identität unterstützt werden.

3. Wie wird es sich nach Ansicht der Landesregierung in der Region um Nordhorn auswirken, wenn dort künftig keine Lehrerinnen und Lehrer für das Fach Niederländisch mehr ausgebildet werden?

Für das Fach Niederländisch wird in Niedersachsen zurzeit an Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen an den Standorten Aurich und Nordhorn ausgebildet. Ebenso wird für das Fach Niederländisch an den Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien an den Standorten Leer und Meppen ausgebildet. Ausbildungsplätze sind für dieses Fach im Bereich der deutsch-niederländischen Grenze folglich nach wie vor vorhanden. Die Anzahl der Auszubildenden, die einem Studienseminar in einem Fach zuzuweisen sind, hängt insbesondere von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber in dem betreffenden Fach ab. Wie bereits in der Antwort zu 1 ausgeführt wird, sind Ausbildenden für kleine Gruppen von Auszubildenden in einem Fach überproproportional viele Anrechnungsstunden zu gewähren – dies würde zu Lasten der Unterrichtsversorgung in den Schulen der Ausbildenden gehen. Wenn z. B. in einem Fach nur eine Auszubildende oder ein Auszubildender an einem Studienseminar ausgebildet wird, so erhält die oder der Ausbildende dafür vier Anrechnungsstunden. Die Anrechnungsstunden der Ausbildenden, die selber das Fach Niederländisch an Schulen erteilen, würden an der betreffenden Schule der Lehrkraft nicht für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehen. Die aktuelle Anzahl von Bewerbungen für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen war zum Einstellungstermin 27.07.2016 hoch, dennoch gab es darunter nur die eine genannte Bewerbung für das Fach Niederländisch. Die Frage nach der Auswirkung bezieht sich auf einen Personenkreis von einzelnen Personen, für die nicht vorab feststeht, an welchen Schulen sie sich nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst um Einstellung in den Schuldienst bewerben werden. Gleiches gilt für den beruflichen Werdegang der Auszubildenden der anderen genannten Studienseminare, die das Fach ausbilden. Vor diesem Hintergrund kann eine Aussage, die sich auf belastbare Daten und auf die Zukunft einer Region bezieht, nicht gemacht werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

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