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LT August-Plenum TOP 27: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 43

Aktueller Stand bei der Revision des Kindertagesstättengesetzes


Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein „modernes und den heutigen Realitäten angepasstes Kindertagesstättengesetz (KiTaG) auf den Weg zu bringen“. Zu den dabei genannten Zielen werden der Ausbau des Angebots an Ganztagsplätzen, die inklusive KiTa und eine Qualitätsoffensive genannt.

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Sitzung des Landtages am 5. Juni 2015 (TOP 24, Nr. 31) hat die Kultusministerin erklärt: „Die Landesregierung erarbeitet derzeit intensiv den Gesetzentwurf eines neuen KiTaG. Aufgrund der Vielzahl der geplanten Änderungen wird es sich voraussichtlich um eine Neufassung dieses Gesetzes handeln.“

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Sitzung des Landtags am 17. Dezember 2015 (Drs. 17/4865, Nr. 53) hat die Landesregierung mitgeteilt, die Revision des KiTaG sei auf dem Stand der Erarbeitung eines Referentenentwurfs. Bis heute liegt dem Parlament kein Entwurf vor, obwohl Bürgerinitiativen und Träger von KiTas seit Jahren Änderungen anmahnen und einfordern.


Vorbemerkung der Landesregierung

Für die Landesregierung ist der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung nach wie vor von maßgeblicher Bedeutung. Die wichtigsten der von der Fachöffentlichkeit eingeforderten Qualitätsverbesserungen an niedersächsischen Kindertagesstätten wurden daher bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzt. So hat die Landesregierung insbesondere mit der Einführung der dritten Kraft in Krippengruppen eine wesentliche Verbesserung des Personalschlüssels eingeführt. Durch die in dieser Legislaturperiode bereits erfolgte Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ist daher eine deutliche Verbesserung zugunsten der Kinder schon auf den Weg gebracht worden. Mit der gesetzlichen Neuregelung finanziert das Land Niedersachsen seit dem 1. Januar 2015 neben der Finanzhilfe für zwei Fachkräfte auch eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen. Damit wird der Personalschlüssel von vormals 1 : 7,5 bei einer maximalen Gruppengröße von 15 Kindern unter drei Jahren auf 1 : 5 erheblich verbessert.

Des Weiteren wurde durch die Landesregierung das Fördervolumen der Richtlinie „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ von sechs auf zwölf Millionen Euro verdoppelt. Die Landesregierung hat zudem beschlossen, dass mit jeweils rund 60 Millionen Euro in 2017 und 2018 zusätzliche Integrations- und Sprachfördermaßnahmen insbesondere für Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten finanziert werden sollen. Eine ausführende Richtlinie ist in Vorbereitung. Insgesamt sind dies beeindruckende Verbesserungen der Qualitätsstandards an den Kindertagesstätten in Niedersachsen.

1. Was ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Revision des KiTaG, und wird die Landesregierung einen solchen noch in dieser Legislaturperiode in den Landtag einbringen?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die in der Vorbemerkung der Abgeordneten zitierten Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Sitzung des Landtages am 5. Juni 2015 (Drs. 17/3625) zu dem Stand der Arbeiten an dem Gesetzentwurf bereits Stellung bezogen. Die dort gemachten Aussagen gelten nach wie vor.

2. Zu wann und in welchem Umfang wird die Landesregierung die Betreuungsrelation im Kindergartenbereich verbessern?

Neben den bereits genannten positiven Entwicklungen in niedersächsischen Kindertagesstätten arbeitet die Landesregierung aktuell noch an weiteren Standardverbesserungen. Dazu kann jedoch derzeit noch kein konkreter Zeitpunkt der Umsetzung benannt werden.

3. Wird die Landesregierung die Leitungskräfte von Kindertagesstätten durch zusätzliche Verfügungsstunden entlasten? Wenn ja, ab wann?

Ob und inwieweit in den Kindertagesstätten höhere Standards als die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen vorgehalten werden, ist der Entscheidung der Träger bzw. der Kommunen vorbehalten. Ohnehin werden bereits jetzt über die gesetzlichen Mindestanforderungen des KiTaG hinaus gewährte Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten im Rahmen der Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten berücksichtigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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