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LT August-Plenum TOP 27: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 39

Wann wird der Dialog zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft fortgesetzt?


Abgeordneter Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Vertreter des Kultusministeriums und Träger der Schulen in freier Trägerschaft haben sich in ihrem gemeinsamen „Arbeitskreis Finanzhilfe“ darauf verständigt, dass in einer Expertengruppe die gesetzlichen Grundlagen der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft den Strukturveränderungen im Schulbereich angepasst werden müssen. Auch ist beabsichtigt, darüber zu sprechen, wie die Grundlagen der Berechnungen neu justiert werden können.

Ein Gespräch zum Thema, das am 28. Juli 2016 stattfinden sollte, wurde abgesagt, ebenso wie ein weiterer Gesprächstermin bereits zuvor. Als Begründung wurde angeführt, Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) habe der neuen Unterarbeitsgruppe noch nicht zugestimmt.

Bisher war es üblich, dass zum Ende eines jeden Schuljahres die Finanzhilfesätze für die allgemeinbildenden Schulen festgesetzt werden. Die Festsetzung der Schülerbeträge der einzelnen Schulen für die Endabrechnung der Finanzhilfe des abgelaufenen Schuljahres 2015/2016 liegen derzeit noch nicht vor, sodass eine Endabrechnung nicht möglich ist.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Kultusministerium führt im Rahmen des bestehenden „Arbeitskreises Schulen in freier Trägerschaft“, in dem u. a. die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V. (AGFS), der Verband deutscher Privatschulen e. V. (VDP), die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen vertreten sind, Besprechungen durch. Hier werden u. a. auch die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe erörtert. Als ein Ergebnis dieser Gespräche wurde festgehalten, dass das zurzeit bestehende System der Finanzhilfe, das aus dem Jahr 2007 stammt, die aktuellen Verhältnisse in der Schullandschaft nicht mehr in allen Bereichen angemessen widerspiegelt. Bestimmte Entwicklungen waren seinerzeit nicht vorhersehbar und konnten daher im System nicht abgebildet werden.

Eine Unterarbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulträger und des Kultusministeriums, wird im Laufe des Monats September die Arbeit aufnehmen. Aufgabe dieser Unterarbeitsgruppe soll es sein, eine grundsätzliche Überprüfung des bestehenden Finanzhilfesystems vorzunehmen und entsprechende Änderungsvorschläge zu entwickeln, über die im Anschluss zu entscheiden ist.

1. Wann ist mit einer Bekanntgabe der festgesetzten Finanzhilfesätze für das Schuljahr 2015/2016 zu rechnen?

Die Festsetzung der Schülerbeträge für die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) wird die entsprechenden Mitteilungen an die Schulen zeitnah versenden.

2. Wann wird das erste Gespräch der neuen (Unter-)Arbeitsgruppe zur Finanzhilfe stattfinden?

Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Trägern der freien Schulen wird am 26. September 2016 das erste Gespräch der neu einzurichtenden Unterarbeitsgruppe stattfinden.

3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls eine Anpassung der Finanzhilfesätze für die Berufsbildenden Schulen?

Die Finanzhilfesätze für das Schuljahr 2015/2016 wurden der NLSchB am 29. Juni 2016 für die Einzelabrechnungen zur Verfügung gestellt. Eine Anpassung der Finanzhilfesätze für die berufsbildenden Schulen wird bei einer Änderung der Ausbildungsbestimmungen regelmäßig durch eine Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO) vorgenommen. Gegenwärtig besteht kein besonderer Änderungsbedarf. Es ist geplant, die Sätze der FinHVO für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft zum 1. August 2017 zu überprüfen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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