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Erste Planungsgruppen für „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule" starten ab Februar 2017 in elf niedersächsischen Regionen


Die erste Kohorte der Planungsgruppen zur Errichtung von „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule" (RZI) nehmen in elf Landkreisen und kreisfreien Städten ab 1. Februar 2017 ihre Arbeit auf. Damit geht ein zentraler Baustein des „Rahmenkonzepts Inklusive Schule“ der Niedersächsischen Landesregierung planmäßig in die Umsetzungsphase. In den RZI sollen die inklusiven Kompetenzen einer Region gebündelt und die Schulen von Ansprechpartnern für alle Fragen der sonderpädagogischen Förderung beraten und unterstützt werden. An folgenden Standorten werden ab Februar 2017 erste Planungsgruppen eingerichtet:

1. Stadt Oldenburg

2. Landkreis Friesland

3. Landkreis Osnabrück

4. Landkreis Schaumburg

5. Landkreis Hameln-Pyrmont

6. Stadt Braunschweig

7. Stadt Wolfsburg

8. Landkreis Cuxhaven

9. Landkreis Uelzen

10. Landkreis Lüchow-Dannenberg

11. Landkreis Osterholz


Die elf Standorte hatten im Vorfeld ihr Interesse an der Einrichtung von „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule" (RZI) signalisiert. Die Auswahl erfolgte durch das Land und orientierte sich an einer sachdienlichen regionalen Verteilung in Niedersachsen auf alle Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Relevant für die Standortauswahl waren zudem die Berücksichtigung von städtischem und ländlichem Raum und der Umsetzungsstand der inklusiven Schule in den jeweiligen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten.

Aufgabe der Planungsgruppen ist die Vorbereitung von konkreten Vorschlägen zur Einrichtung eines RZI. Dabei bezieht die Planungsgruppe die Praxiserfahrungen vor Ort mit ein, berücksichtigt die regionalen Besonderheiten und nutzt die bestehende Zusammenarbeit der Kooperationspartner im Entwicklungsprozess. In den Planungsgruppen, welche die Errichtung von RZI vorbereiten, werden neben der Planungsgruppenleitung jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter von Förderschulen und allgemeinen Schulen sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Schulträger zusammenarbeiten. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird in Kürze in den ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten Ausschreibungen für die Positionen der Planungsgruppenleitung und der Lehrkräfte als Mitglieder der Planungsgruppe veröffentlichen. Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und Schülerinnen und Schüler können die Planungsgruppe erweitern. Nach der halbjährigen Planungsphase soll ein RZI den Schulen dann im Regelbetrieb zur Verfügung stehen. In dieser halbjährigen Taktung von Planungs- und Gründungsphase soll nach dem „Rahmenkonzept Inklusive Schule" die flächendeckende Gründung der RZI schrittweise erfolgen:

Das „Rahmenkonzept Inklusive Schule" sieht vor, die „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule" ab dem Jahr 2017 nach und nach flächendeckend in ganz Niedersachsen einzurichten. Pro Jahr sollen zirka zehn neue RZI in Landkreisen oder kreisfreien Städten gegründet werden. Spätestens zum Schuljahr 2020/2021 sollen dann in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die neuen RZI bereitstehen.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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