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Tagesbildungsstätten können künftig Schulnamen führen

Busemann: „Partnerschaft auf Augenhöhe ohne Gleichmacherei“


Alle staatlich anerkannten niedersächsischen Tagesbildungsstätten können künftig auf Antrag einen Namen führen, der die Bezeichnung "Schule" enthält. Das hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute bei einem Besuch der Tagesbildungsstätte des Vereins Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. in Achim-Baden mitgeteilt.

"Wir setzen damit ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die Eltern, für das Personal und die Träger von Tagesbildungsstätten, vor allem jedoch für die Kinder und Jugendlichen", sagte Busemann. Insbesondere die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung, von denen fast ein Drittel die Schulpflicht in Tagesbildungsstätten erfülle, hätten immer wieder entsprechende Wünsche geäußert.

Es gehe aber nicht nur darum, die insgesamt herausragende Arbeit der Tagesbildungsstätten angemessen zu würdigen. "Behinderungen gehören zur Vielgestaltigkeit menschlichen Lebens. Anerkennung des Verschiedenen und das Herstellen von Gemeinsamkeit schließen einander nicht aus. Integration und Differenzierung gehören zusammen", so Busemann. Ihm sei es deshalb wichtig, dass zwischen Schulen und Tagesbildungsstätten Partnerschaften auf Augenhöhe geschlossen würden. "Wir wollen Gleichheit in der Verschiedenheit, aber keine Gleichmacherei", betonte Busemann. So werde die Tagesbildungsstätte in Achim-Baden jetzt den Namen "Likedeelerschule" tragen. "Angesichts des Bedeutungsgehalts vom Teilen und von gemeinsamer Sache sowie des lokalen Bezugs in der Region, kann ich mich damit gut anfreunden. Denn die Piraterie der historischen Likedeeler Klaus Störtebeker, Gödeke Michels oder Magister Wigbold wollen wir natürlich nicht gutheißen", machte Busemann deutlich.

In der Vergangenheit hätten einige Träger von Tagesbildungsstätten von den ehemaligen Bezirksregierungen bereits Genehmigungen erhalten, einen Schulnamen zu führen. In einigen Fällen sei dies aber auch ohne Genehmigung geschehen. "Mit der jetzt landesweit einheitlichen Regelung beenden wir diese unbefriedigende Situation", betonte Busemann. Zwar seien Tagesbildungsstätten keine Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Die rechtliche Prüfung im Kultusministerium habe aber ergeben, dass mit dem Zusatz "Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte" zum Schulnamen der Forderung nach einer Unterscheidung von öffentlichen Schulen Genüge getan sei und die Verwechslung mit einer Förderschule vermieden werden könne.

"Wir sollten alles unterstützen, was Menschen mit einer Behinderung hilft, ein Leben so selbstständig wie möglich und mit soviel Schutz und Hilfe wie nötig mitten in der Gesellschaft führen zu können", so Busemann abschließend.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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