Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

32.716 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen – Heiligenstadt: „Jedes Kind, das Sprachförderung braucht, bekommt sie auch“

Das Kultusministerium hat die Mitglieder im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags in seiner Sitzung am 25.09.2015 über die Zahl der Schülerinnen und Schüler informiert, die über keine oder nur geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Grundlage ist eine aktuelle statistische Abfrage unter den rund 2.800 öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Danach werden dort gegenwärtig 32.716 Schülerinnen und Schüler beschult, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen. 15.377 dieser Schülerinnen und Schüler sind im vergangenen halben Jahr vermutlich u.a. aufgrund der Flüchtlingsbewegungen neu an die Schulen gekommen. 8.899 der Kinder und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf sind in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert, der größte Teil von ihnen (fast 80 Prozent) besucht allerdings eine Grundschule oder einen Schulkindergarten, wo die Alphabetisierung ohnehin erst erfolgt.

Die Erhebung ist zu Beginn des laufenden Schuljahres in dieser Form erstmals vorgenommen worden. Detaillierte Auswertungen werden in den kommenden Wochen folgen. Bei der Abfrage wurde bewusst darauf verzichtet, eine Unterscheidung zwischen Schülerinnen und Schülern mit einem Flüchtlingshintergrund und anderen Kindern und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf vorzunehmen. Alle Kinder hätten das gleiche Recht auf Sprachförderung, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heilgenstadt: „Wir stellen den Bedarf fest für unsere Ressourcenplanung, aber wir verteilen keine stigmatisierenden Etiketten.“ Die steigenden Flüchtlingszahlen stellten die Schulen vor eine große Herausforderung, so die Ministerin weiter. „Aber wir stehen dabei unterstützend an ihrer Seite. Unser Ziel ist es, diese Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen so zu fördern, dass sie möglichst bald dem Regelunterricht folgen können. Die Bereitschaft und das Engagement der Lehrkräfte, diese Herausforderung anzupacken, sind beeindruckend. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Angesichts der gegenwärtigen Situation seien auch Geduld und Zuversicht gefragt, sagte die Kultusministerin: „Vieles läuft bereits sehr gut, doch nicht alles kann und wird sofort perfekt laufen. Dies darf in dieser Ausnahmesituation jedoch auch nicht der Anspruch sein - weder an die Lehrkräfte noch an die Kinder. Die Erfahrung zeigt: Kinder lernen oft sehr schnell Deutsch und können dem Unterricht schon nach wenigen Monaten gut folgen, selbst wenn sie vielleicht nicht jedes einzelne Wort verstehen. Neben den gezielten Sprachfördermaßnahmen spielt hier vor allem der Austausch untereinander - in den Pausen, im Ganztagsangebot, beim Sport - eine wichtige Rolle. Kinder lernen auch voneinander, hier liegt eine große Chance.“

Zur Integration der Flüchtlingskinder stellt das Niedersächsische Kultusministerium den Schulen ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verfügung: von der Möglichkeit, Sprachlernklassen einzurichten über das Angebot der Sprachbildungszentren, die beratend tätig sind, bis hin zu schulpsychologischer Unterstützung und Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte. Insgesamt gebe es ein Paket mit 20 Bausteinen, so die Ministerin. „Jedes Kind, das Sprachförderung braucht, bekommt sie auch. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist dabei die erste Ansprechpartnerin für die Schulen. Mit viel Knowhow, das z.B. die qualifizierten Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung mitbringen, unterstützt und berät sie die Schulen und Lehrkräfte.“

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Ressourcen für die Sprachförderung in Schulen bereits erheblich aufgestockt: Die Zahl der Sprachlernklassen, die zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf rund 300 erhöht wurde, wird nochmals auf rund 550 aufgestockt. Die Sprachlernklassen seien jedoch nicht die einzige geeignete Lösung, um Kinder und Jugendliche fitter für den Regelunterricht zu machen, betonte die Ministerin. Die Schulen erhielten aus einem Portfolio an Sprachfördermaßnahmen wie etwa Förderkurse oder Sprachförderunterricht individuell passende Lösungen, die abhängig von der Zahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler oder den Rahmenbedingungen der Schule entwickelt werden. Für weitere Fördermaßnahmen (Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte, vorschulische Sprachförderung) soll der Umfang der Lehrerstunden um mindestens 7.500 Stunden erhöht werden. Der Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt der Niedersächsischen Landesregierung sieht vor, insgesamt rund 700 zusätzliche Stellen zur weiteren Stärkung der Sprachfördermaßnahmen an den öffentlichen Schulen zu schaffen. Diese sollen neben der Aufstockung der Sprachlernklassen flexibel für mehr sozialpädagogische Fachkräfte an Ganztagsschulen und für den Ausbau der Sprachlernmöglichkeiten an den berufsbildenden Schulen verwendet werden.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln